Impressum

Unternehmen

WM IT & Services GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Matthias Junick
Komplementärin der WM IT & Services GmbH & Co. KG ist die WM Software Verwaltungs GmbH, Inning
Amtsgericht München HRA 74383 Steuer-Nr.: 117/182/05409 Ust.-ID-Nr.: DE202384720
Amtsgericht München HRB 124989

kontakt@wm-it-services.de

Amtsgericht

Amtsgericht München HRA 74383 Steuer-Nr.: 117/182/05409 Ust.-ID-Nr.: DE202384720
Amtsgericht München HRB 124989

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG:

Dipl.-Ing (FH) Matthias Junick

Hinweise

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Technische Umsetzung

Marc René Geiser und Birgit von Dombrowski
mit Kirby CMS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die WM IT & Services GmbH & Co. KG - nachfolgend WM-IT genannt - bietet unter
anderem folgende Dienstleistungen an:

  • IT Sicherheit
  • Software Entwicklung
  • Netzwerk- und Server-Management
  • IT-Service und Wartung

§ 1. Geltungsbereich und Gegenstand

(1) Verträge für Lieferungen und Dienstleistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen auf Werkvertragsbasis (§ 631 BGB) zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt.
(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, auf die insbesondere bei der Annahme der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung verwiesen wird, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
(3) Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen.
(4) Die Softwareentwicklung der WM IT beschränkt sich auf die programmiertechnische Umsetzung der im Angebot oder der im Pflichtenheft beschriebenen Aufgabenstellung.

§ 2. Vertragsabschluss, Angebot und Preise

(1) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, unabhängig davon, ob es schriftlich, mündlich, elektronisch (z. B. Email) oder auf sonstige Weise abgegeben wird. Die WM IT kann dieses Angebot wahlweise innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung bzw. Vertrages oder durch Lieferung der bestellten Ware innerhalb dieser Frist annehmen.
(2) Tritt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von einem Software-Vertrag zurück, so ersetzt er den uns entstandenen Schaden. Dieser beträgt im Zweifelsfall 20 % des Bruttoauftragswertes. Insbesondere sind bereits erbrachte Leistungen in angemessener Höhe zu vergüten.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Auch Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in Bezug auf Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Es gilt insbesondere der am Tag der Auftragserteilung gültige Preis.

§ 3. Leistungserbringung und Termine

(1) Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich keine Nachteile für den Gebrauch daraus ergeben.
(3) Über einen eventuellen Lieferverzug ist der Auftraggeber rechtzeitig schriftlich zu informieren. Ersatzvornahme, Rücktritt und Schadensersatz kommen erst dann in Betracht, wenn WM IT die Nacherfüllung ablehnt oder mindestens zwei Versuche fehlgeschlagen sind.
(4) Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder zur Abholung bereit steht. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Beta-Versionen von Individualsoftware nach Einweisung im Einsatzbereich zu testen und Fehlerprotokolle zu erstellen.

§ 4. Haftung und Garantie

(1) Auftretende Mängel zeigt der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich in allen erkennbaren Einzelheiten an. Die Gewährleistung entfällt dann, wenn der Käufer die Hardware in wesentlichen Funktionen selbst oder durch Dritte verändert. Bereits erbrachte Leistungen sind in angemessener Höhe zu vergüten.
(2) Fehler in einer gelieferten Individualsoftware werden vom Kunden in allen erkennbaren Einzelheiten protokolliert und gemeldet. Dabei befolgt er die Hinweise des Verkäufers zur Fehleranalyse. Der Käufer ermöglicht dem Verkäufer auf dessen Kosten eine online Verbindung zur Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, wenn die technischen Möglichkeiten bestehen. Die Gewährleistung entfällt dann, wenn der Käufer die Software in wesentlichen Funktionen selbst oder durch Dritte verändert. Gewährleistungsrechte bzgl. fehlerhafter Software wirken sich grundsätzlich nicht auf bereits erbrachte sonstige Dienstleistungen aus. Dies gilt insbesondere bei System-, Systemintegrations- und Projektverträgen, deren Basis Fremd-Software ist. Bereits erbrachte Leistungen sind in angemessener Höhe zu vergüten. WM IT verpflichtet sich zur Fehlerbehebung in einer angemessenen Zeit. Aufgrund der Komplexität von Individualsoftware ist die Angabe einer festen Frist nicht zu vereinbaren.
(3) Die WM IT & Services haftet nicht für Datenverluste. Der Kunde muss entsprechende Datensicherungen rechtzeitig selbst vornehmen. Für den Versand notwendiger Unterlagen an den Auftragnehmer haftet der Auftraggeber. Die Verantwortung der Wiederbeschaffung durch Zweitschriften, etc. liegt beim Kunden.
(4) Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände oder Software zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Besteller ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt.
(5) Im Garantiefall oder Reparaturfall schickt der Käufer das defekte Gerät mit der Rechnungskopie von WM IT und einer detaillierten Fehlerbeschreibung an die dafür zuständige Serviceadresse. Die Garantie- bzw. Reparaturabwicklung hat grundsätzlich durch den Besteller auf seine Kosten zu erfolgen. Die WM IT ermöglicht jedoch nach Anfrage des Bestellers die Übernahme dieser Vorgänge gegen Berechnung. Sollte ein beanstandeter Gegenstand nach Prüfung des Herstellers bzw. Vorlieferanten keinen nachweislichen Defekt aufweisen, sind wir berechtigt, dem Besteller die für die Prüfung anfallenden Kostenpauschalen in Rechnung zu stellen.

§ 5. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und der WM IT Eigentum der WM IT.
(2) Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie eine evtl. Saldenermäßigung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwerts bei der WM IT.

§ 6. Rechnungen und Zahlungen

(1) WM IT & Services ist berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit bzw. Erbringung einer Teilleistung Rechnung zu legen. Unsere genannten Preise verstehen sich ausschließlich netto; die gesetzliche Umsatzsteuer wird auf der Rechnung ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, außer es ist in der Rechnung anderweitig schriftlich festgelegt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe.
(3) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, können wir nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 7. Datenschutz, Geheimhaltung und Urheberrechte

(1) Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
(2) Sowohl wir als auch der Kunde sind verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Partei streng vertraulich zu behandeln.
(3) Bei der Erstellung von Individualsoftware entstehen an unseren Arbeitsergebnissen Urheberrechte. Diese verbleiben bei der WM IT; der Kunde erhält das Nutzungsrecht.

§ 8. Sonstiges

(1) Sind Vorschriften dieser Bedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die betroffene Klausel ist dann so auszulegen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
(2) Gerichtsstand für beide Parteien, soweit vereinbar, ist Starnberg.